Studium der Rechtswissenschaften an der Westfälischen-Wilhelms-Universität Münster und der Ruhr-Universität Bochum
Rechtsanwalt seit Februar 1995
Mitgliedschaften:
Wolfgang Kroheck ist Mitglied im Deutschen Anwaltsverein DAV, in den Arbeitsgemeinschaften Arbeitsrecht und Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltsverein e.V., im Vorstand des Essener Sportbundes e.V. und war langjährig tätig als Justitiar des Tauchsportverbandes Nordrhein-Westfalen e.V.
Tätigkeitsschwerpunkt
Im Arbeitsrecht beraten wir Unternehmen und Arbeitnehmer auf allen Gebieten des Arbeitsrechts und vertreten sie sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich vor allen deutschen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht.
Wir vertreten dabei sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Dies ist notwendig, um die Motivation des Verhandlungspartners zu verstehen und dadurch ein für den Mandanten optimales Verhandlungsergebnis zu erzielen.
Aus Arbeitnehmersicht stellen sich im Arbeitsrecht häufig folgende Fragen:
Was muss ich bei Erhalt einer Kündigung / Änderungskündigung tun? Wie kann ich bei meinem Arbeitgeber eine möglichst maximale Abfindung erzielen? Ist es sinnvoll einen angebotenen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben? Ist die darin enthaltene Abfindung angemessen, enthält dieser nachteilige Klauseln und entstehen daraus Probleme bei der Agentur für Arbeit?
Oder auch: Kann ich die Beendigung des Arbeitsverhältnisses so flexibel gestalten, damit ich für potentielle neue Arbeitgeber zeitnah zur Verfügung stehe? Muss ich mich bei einer Abmahnung rechtlich zur Wehr setzen? Wie kann ich das Auslaufen meines befristeten Vertrages verhindern?
Ebenso ist die Durchsetzung Ihres Wunsches auf Teilzeitbeschäftigung (z. B. nach der Elternzeit), die Bezahlung offener Vergütungsansprüche / Überstunden / Urlaubsabgeltung oder das Ausstellen eines „sehr guten" Arbeitszeugnises ein Fall für unsere Rechtsberatung.
Aus Arbeitgebersicht ergibt sich oft zu folgenden Fragestellungen Beratungsbedarf:
Wie kann ich Arbeitsverträge rechtssicher mit möglichst viel unternehmerischen Handlungsspielraum flexibel gestalten, langandauernden Kündigungsschutzprozess vermeiden und verhindern, dass der Arbeitnehmer weiter in meinem Betrieb arbeitet? Reicht das Verhalten des Mitarbeiters für eine Kündigung aus oder muss ich ihn zuvor abmahnen?
Aber auch bei Fragen um die Minimierung finanzieller Risiken zur Gewinnung von Planungssicherheit oder bezüglich einer rechtssicheren Sozialauswahl bei betriebsbedingten Gründen beraten wir kompetent.
Tätigkeitsschwerpunkt
Nach einem Unfall ist Ihr Anwalt die erste Adresse. Wir klären mit Ihnen alle Fragen und Probleme, die sich im Zusammenhang mit der Schadensregulierung stellen, gerne auch vorab telefonisch. Wir übernehmen die anwaltliche Vertretung Ihrer Interessen im Hinblick auf eine schnelle und für Sie optimale Schadensregulierung, den gesamten Schriftwechsel mit der gegnerischen Versicherung, von der Unfallmeldung bis zur Schadensabrechnung. Falls erforderlich, werden berechtigte Ansprüche auch gerichtlich geltend gemacht.
Wir sind überregional tätig. Für die Aufnahme der zur Bearbeitung der Unfallsache erforderlichen Daten ist ein persönliches Gespräch in unserer Kanzlei in der Regel nicht erforderlich. Es genügt, wenn wir telefonieren oder per E-Mail korrespondieren.
Auch bei Verkehrsverstößen sind wir an Ihrer Seite: Sei es eine Verwarnung, ein Bußgeldbescheid oder eine Anhörung. Wir haben die Möglichkeit, Einsicht in die Akten zu nehmen, für Sie Einspruch einzulegen oder vor Gericht Ihr Recht durchzusetzen und damit unter Umständen Punkte im Verkehrszentralregister, Fahrverbote oder die Entziehung der Fahrerlaubnis abzuwenden.
Tätigkeitsschwerpunkt
Der gewerbliche Rechtsschutz umfasst die gewerblichen Schutzrechte der einzelnen Gewerbetreibenden an immateriellen Gütern wie beispielsweise einer Marke.
Insbesondere das Markenrecht regelt Voraussetzung, Inhalt und Schranken der dem Rechteinhaber zustehenden Ausschließlichkeitsrechte.
Zum gewerblichen Rechtsschutz wird auch das Lauterkeitsrechtinsoweit gezählt, als es im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) die gewerbliche Tätigkeit schützt, obwohl es den Gewerbetreibenden kein Immaterialgüterrecht gewährt (wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz).
Das Urheberrecht betrifft den Schutz persönlicher geistiger Schöpfungen, die mehr dem künstlerischen als dem gewerblichen Bereich entstammen.
Interessenschwerpunkt
Sie haben Fragen zu den allgemeine Grundlagen des Vereinsrechts? Oder zur Gründung eines Vereins? Zu Fragen der Vorstandstätigkeit? Schließt die Entlastung eine Haftung des Vorstands gegenüber dem Verein aus? Haben Sie Fragen zum Eintritt in einen oder zum Ausschluss aus einem Verein? Oder zu Forderungen gegen Vereinsmitglieder oder den Verein? Sie haben Fragen zur Satzung Ihres Vereins? Was muss in der Satzung eines Vereins mindestens geregelt sein? Wann darf sich ein Verein "Verband" nennen? Welche Rechte habe ich gegen die Beschlussfassung der Mitgliederversammlung? Wann haftet der Vorstand und was bedeutet Entlastung des Vorstands? Haften die Mitglieder eines Vereins persönlich für die Verbindlichkeiten des Vereins? Darf ein Verein einen Aufnahmeantrag ohne Angabe von Gründen ablehnen? Darf der Vorstand eines Vereins sein Amt jederzeit niederlegen und was passiert, wenn nach Ablauf der Amtszeit eines Vorstands kein neuer Vorstand gewählt wird?
Und das ist nur ein kleiner Teil der an uns gestellten Fragen. Gerne beraten und vertreten wir Sie bei Ihren Problemen mit einem Verein / Verband bzw. mit Ihren Mitgliedern.
Interessenschwerpunkt
Das Wettbewerbsrecht umfasst das Recht zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs und das Recht gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Dieses Rechtsgebiet schützt den Wettbewerb; es sollen so Monopolbildungen verhindert und die volkswirtschaftliche Stabilität erhalten bleiben.
Wettbewerb unter Mitbewerbern liegt dann vor, wenn ein Marktteilnehmer versucht, sich Vorteile gegenüber einem anderen Marktteilnehmer zu verschaffen; werden diese Vorteile unlauter erlangt, greift das UWG ein und bietet Schutz für den beeinträchtigten Konkurrenten.
Belehrt Ihr Mitbewerber seine Käufer in seinem Online-Shop beispielsweise nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht oder die Widerrufsfristen, so ist dieses Verhalten als unlauter anzusehen. Denn dadurch geht der Wettbewerber ein geringeres Risiko ein, dass der Käufer von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, wodurch er sich einen Vorteil gegenüber demjenigen verschafft, der ordnungsgemäß belehrt und dadurch unter Umständen mehr oder häufiger Widerrufe erhält.
Ein weiteres typisches Beispiel für den unlauteren Wettbewerb ist irreführende Werbung. Wirbt ihr Konkurrent z.B. mit falschen Größen oder mit Selbstverständlichkeiten (Wirbt er z.B. mit dem Satz „Bei uns gibt es zwei Jahre Gewährleistung“, obwohl dies die gesetzliche Gewährleistungsfrist ist), verschafft er sich einen Wettbewerbsvorteil, weil Sie als Verbraucher durch irreführende Angaben zum Kauf angeregt werden können.